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Ist das Online-Bezahlsystem Ihres Marktplatzes rechtskonform?

Veröffentlicht am 9. Juni 2020

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Als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern sorgt ein Marktplatz für den reibungslosen Ablauf der auf seiner Plattform getätigten Transaktionen. Der Eingang von Zahlungen und die Weiterleitung an Dritte ist jedoch ein streng regulierter Vorgang. Welche Prozesse müssen beachtet werden, um den geltenden Vorschriften zu entsprechen? Entspricht Ihr Marktplatz den Vorschriften? Checkliste bewährter Praktiken.

Zahlungen auf einem Marktplatz: Wozu dienen die Regulierungen?

Um Zahlungen zu schützen

Der Marktplatz nimmt das Geld seiner Endkunden im Namen der Verkäufer ein, bevor er es an diese überweist. Während dieses Schritts ist es vorgeschrieben, dass die für den Verkäufer bestimmten Gelder auf einem Treuhandkonto verwahrt werden müssen. In der Praxis:

  • Ein Käufer tätigt eine Bestellung über 100 Euro auf einem Marktplatz

  • Diese 100 Euro werden auf ein Treuhandkonto eingezahlt, bis die angeforderte Leistung erbracht ist

  • Der Verkäufer liefert sein Produkt / führt die bestellte Dienstleistung aus

  • Das Geld wird nach Abzug einer eventuell fälligen Kommission des Marktplatzes, zum Beispiel 15 Euro, an den Verkäufer überwiesen.

 

Dieses Verfahren schützt den Käufer, dessen Geld verwahrt wird, während er auf die Lieferung seiner Bestellung wartet, und stellt sicher, dass der Verkäufer am Ende der Transaktion seine Bezahlung erhält.

Um Betrug, Identitätsdiebstahl, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern

Marktplätze sind dazu verpflichtet, beim Onboarding von Verkäufern über bestimmte Verfahren zu verfügen, um jeglichen Versuch von Geldwäsche zu verhindern:

  • Sorgfaltspflicht. Bevor ein neuer Verkäufer seine Produkte oder Dienstleistungen auf einem Marktplatz anbieten kann, muss er seine Identität über ein KYC-Verfahren (Know Your Customer) bestätigen.

  • Überwachung der Transaktionen. Der Marktplatz muss jederzeit in der Lage sein, Vorgänge zu erkennen, die nichts mit der Aktivität und ungewöhnlichem Verhalten von Verkäufern und Käufern zu tun haben.

  • Meldepflicht von Verdachtsfällen. Bei verdächtigen Transaktionen ist der Marktplatz dazu verpflichtet, eine Erklärung über das Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU), der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, abzugeben.

Was muss ein Marktplatz tun, um rechtskonform zu sein?

Zur Einhaltung der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-CFT) muss ein Marktplatz ein Register wirtschaftlich Berechtigter halten, das natürliche Personen identifiziert, die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben und von dessen wirtschaftlicher Tätigkeit profitieren. Der Marktplatz muss außerdem alle Verkäufer einer KYC/KYB-Verifizierung unterziehen, gemäß der von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, festgelegten Formalitäten. Schließlich unterliegt der Marktplatz der PSD2, der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie. Über die Notwendigkeit hinaus, über eine Zulassung der BaFin zu verfügen, bedeutet die PSD2 eine klare Stärkung einer starken Authentifizierung.

Nutzung eines PSP: Gewährleistung der Compliance des Marktplatzes

Wenn ein Marktplatz eine Transaktion aufzeichnet, ohne über eine Zulassung der BaFin oder eine Freistellung der Zulassungspflicht zu verfügen, muss er auf einen Zahlungsdienstleister (PSP) zurückgreifen. Die Verwaltung und die Sicherheit der Finanztransaktionen wird von diesem Partner gewährleistet. Autorisierung, Organisation, Verifizierung, Regulierung … Die vom PSP übernommenen Aufgaben sind vielfältig und zielen darauf ab, den Marktplatz in Hinblick auf alle rechtlichen Verpflichtungen, die durch die Verwaltung von Zahlungen entstehen, zu entlasten. Der PSP übernimmt somit alle Transaktionen und die Erhebung von Zahlungen für die Händler. Ihm obliegt der Schutz der Käufer und Verkäufer, denn ein PSP verwahrt die Zahlungen auf einem Treuhandkonto, bis die Leistung erbracht wurde, und verteilt sie dann an die Händler.

Indem er die Bereitstellung von Zahlungsdienstleistungen an einen externen Dienstleister auslagert, ist der Betreiber nicht mehr für Zahlungen auf dem Marktplatz verantwortlich. Die Zahlungsschnittstelle, die Zahlungssicherheit und der technische Teil unterliegen der Verantwortung des PSP, der gesetzeskonform arbeiten muss. Der Betreiber bleibt jedoch in der Rolle des Auftraggebers.

Als sofort einsatzfähige Zahlungslösung stellt Lemonway Ihnen verschiedene Zahlungsmittel- und -methoden zur Verfügung. Lemonway ist von der ACPR, dem französischen Pendant zur BaFin, lizenziert und macht Compliance zu seiner Kernaufgabe. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Marktplatz vollkommen den geltenden Vorschriften entspricht, sodass Sie sich komplett auf die Entwicklung Ihres Geschäfts konzentrieren können.

Marktplatz: Wie wählt man den richtigen PSP?

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